Denkfabrik für Weltverbesserer

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Na bitte: Rechtsprechung mit gesundem Menschenverstand! Karlsruhe kippt Steuerregeln zu häuslichen Arbeitszimmern. Chapeau!

29. Juli 2010

Die Gesetzgeber/innen der verfassungswidrigen Regelung hatten entweder nie einen Plan vom Alltag eines Betroffenen oder sie wollten die, die oftmals auch von zu Hause aus arbeiten müssen, bewusst benachteiligen.

Das Bundesverfassungsgericht hat gesprochen: Auch wer nicht hauptberuflich von daheim aus arbeitet, darf die Kosten fürs private Büro als Werbungskosten geltend machen. Viele Steuerzahler können auf eine Nachzahlung vom Finanzamt hoffen.

Die geltende Regelung zur steuerlichen Absetzbarkeit von Arbeitszimmern ist verfassungswidrig. Diesen Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht heute veröffentlicht (Az: 2 BvL 13/09). Die Bestimmung verstoße gegen den allgemeinen Gleichheitssatz.

Bereits im August 2009 hatte der Bundesfinanzhof erhebliche Zweifel daran geäußert, ob die seit gut drei Jahren geltenden Restriktionen bei der Anerkennung von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten verfassungsgemäß sind. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Bedenken nun bestätigt und den Gesetzgeber verpflichtet, rückwirkend zum 1. Januar 2007 den verfassungswidrigen Zustand zu beseitigen. Laufende Verfahren seien auszusetzen, entschieden die Karlsruher Richter.

Chapeau, liebes Bundesverfassungsgericht! Solche Urteile machen Hoffnung auf mehr …

Untersucht doch mal die Diätenregelung für Berufspolitiker! Bei nachweislich schlechten Leistungen sollte es doch möglich sein, Diätenzahlungen zu schmälern, wie auch bei hervorragenden Leistungen zu verdreifachen.

(T.K./S.R.)

2 Antworten bis jetzt ↓

  • 1 Einhand // Dez 11, 2010 at 21:53

    „“Bereits im August 2009 hatte der Bundesfinanzhof erhebliche Zweifel daran geäußert, ob die seit gut drei Jahren geltenden Restriktionen bei der Anerkennung von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten verfassungsgemäß sind.““

    Demnach könnte die OPD ruhig mal 3 Jahre brachial aufräumen, im Saustall Germany! Falls ein Reformwerkzeug nicht ganz so verfassungsgemäß sein sollte, würde das Bundesverfassungsgericht ja vielleicht nach 3 Jahren regulierend eingreifen. ;-)

  • 2 Friederike // Jan 29, 2011 at 08:03

    Über dieses Urteil habe ich mich auch gefreut. Es ist lebensnah und volksvertretend, so wie die OPD.