Denkfabrik für Weltverbesserer

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„Wenn ich König von Deutschland wär …“ (15)

15. November 2010

… gäbe es vermutlich kein Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID), da wir das für und wieder, die endgültige Entscheidung für oder gegen die PID, zur Volksabstimmung stellen würden. Wir sind bei der begründeten Gefahr einer Weitergabe von schwersten Erbkrankheiten und in der Knochenspenderfrage für eine PID. Eine Diskriminierung von Behinderten sehen wir dabei nicht.

Bei der PID entnehmen Mediziner künstlich im Reagenzglas gezeugten Embryonen einige wenige Zellen, um das Erbgut zu untersuchen. Die Tests können einige Erkrankungen prüfen, etwa das Down-Syndrom (Trisomie 21), Chorea Huntington, Cystische Fibrose (Mukoviszidose), die Bluterkrankheiten Hämophilie A und B sowie Sichelzellanämie.

Die PID ermöglicht es auch, einen Embryo mit dem Wunschgeschlecht herauszusuchen. Außerdem können unter mehreren Embryonen jener ausgewählt werden, der für ein bereits lebendes, aber erkranktes Geschwisterkind zum Beispiel als Knochenmarkspender geeignet wäre. Warum sollten wir diese Möglichkeiten nicht nutzen?

Wer eine Entscheidung gegen das Einpflanzen von Embryonen mit künftiger körperlicher oder geistiger Behinderung legitimiere, werte im Gegenzug die lebenden Behinderten NICHT ab. Wenn uns die Gendiagnostik zu gesunden Kindern verhelfen kann, sollten wir diese wissenschaftliche Errungenschaft auch nutzen, obwohl wir dabei – das geben wir offen zu – auch Bauchschmerzen haben.

Ein PID-Verbot verdrängt die Behandlungen lediglich in andere Länder: Auch wenn die PID in Deutschland verboten sei, stehe es dem Kinderwunschpaar frei, eine PID im Ausland durchführen zu lassen. So gebe es in Nachbarländern inzwischen Kinderwunschkliniken, die sich durch deutschsprachige Webseiten explizit an Kinderwunschpaare aus Deutschland richteten. Dass der sogenannte PID-Tourismus durch das deutsche PID-Verbot tatsächlich zugenommen habe, sei wissenschaftlich belegt. Das Geld sollten sich unsere Ärzte und Kliniken verdienen dürfen.

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom Juli 2010 ist das Verfahren nach einer künstlichen Befruchtung nicht verboten. Selbst der neue Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Nikolaus Schneider, spricht sich für eine neue Debatte in der Evangelischen Kirche über die Präimplantationsdiagnostik (PID) aus.

In der Sache haben wir tiefsten Respekt vor dem Standpunkt Andersdenkender, aber, sollten nicht werdende Eltern und Mütter darüber entscheiden können, ob sie gesunde Kinder austragen und gebären wollen?

Die Eckpunkte und Ausgestaltung aller hier dargelegten Reformideen würden wir selbstverständlich auch unseren Landsleuten zur Diskussion und Lösungsfindung anheimstellen.

Mitdenken? Mitreden? Mitgestalten? Mitentscheiden? Bei uns ausdrücklich erwünscht!

So würde die OPD regieren, wenn sie „König von Deutschland“ wär.

(15 von 100)

Update, 07.07.2011

Nach jahrelanger Diskussion dürfen Paare künftig die Präimplantationsdiagnostik (PID) nutzen, wenn aufgrund ihrer genetischen Veranlagung eine schwerwiegende Erbkrankheit beim Kind oder eine Tot- oder Fehlgeburt wahrscheinlich ist.

Eine ärztliche Beratung vor der Entscheidung zur PID ist Pflicht, die PID wird deutschlandweit auch nur an einigen wenigen, ausgewählten Kliniken durchgeführt. Für diesen Weg votierten heute 326 Abgeordnete des Bundestages, darunter auch die Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU), die in dieser Frage anders denkt als die Parteichefin und Bundeskanzlerin Angela Merkel.

Schlimm genug, dass unsere Parlamentarier oftmals Jahrzehnte brauchen, bis ein Missstand beseitigt wird. Heute darf gelobt werden. *Tusch*

(H.K./B.S./C.)


4 Antworten bis jetzt ↓

  • 1 Torben // Nov 15, 2010 at 12:35

    Ihre Bauchschmerzen kann ich teilen, aber der gesunde Menschenverstand sollte entscheiden. Die Mütter sollten entscheiden.

  • 2 Wulf // Nov 15, 2010 at 13:33

    Das Thema sehe ich auch so. Die Entscheidung für eine PID sollten die Mütter selbst treffen können. Und das Geld sollte im Land bleiben. PID-Tourismus brauchen wir nicht!

  • 3 Eine Mutter // Nov 17, 2010 at 05:38

    Wir dürfen bis zur 16. Woche abreiben, aber wir dürfen die Eizelle vorher nicht auf Gendefekte oder schwere Krankheiten untersuchen? Ohne mich!

  • 4 „Es ist relativ einfach die Welt zu verändern. Es ist nur nicht ganz billig …“ // Jun 19, 2011 at 09:24

    […] legitimiere, werte im Gegenzug die lebenden Behinderten NICHT ab. So denken wir. Kapitel 15 würde durchgeplant und umgesetzt […]

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