Denkfabrik für Weltverbesserer

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ALLES WIRD GUT … Post vom „SuperMinister“

19. Februar 2004

Diesen Vorgang wollten wir Ihnen nicht vorenthalten. Natürlich betrauten wir neben zahlreichen Wirtschaftsinstituten und diversen Verbänden aller Art auch das Bundeswirtschaftsministerium mit unserem „Masterplan zur gesamtdeutschen Krisenbewältigung“. Urteilen Sie selbst…

Zur Erinnerung: Über den OPD-Masterplan, insbesondere über das von uns entwickelte „400-Euro-Gesetz“, könnten wir einen Teil der erwerbslosen aber arbeitsfähigen Bürger/innen sinnvoll (!) in den Wirtschaftskreislauf integrieren und somit – monatlich – etwa 1,2 Milliarden € öffentliche Gelder erwirtschaften. Diese dringend benötigten Gelder könnten für die Auslösung öffentlicher Aufträge und zur Schaffung von langfristig sicheren Vollzeitarbeitsplätzen verwendet werden. So auch zur Wachstumssteigerung/ Rentensicherung… etc.

Mit dem OPD-Masterplan ließe sich der bedeutendste Wirtschaftsaufschwung in der Geschichte der Bundesrepublik realisieren – ohne Steuer- bzw. Abgabenerhöhungen und ohne zusätzliche Neuverschuldung. Wir wandeln lediglich einen guten Teil der Energien aus der Schattenwirtschaft in volkswirtschaftlichen Nutzen um. Man beachte: Selbst die von uns involvierten Unternehmer/Gewerkschaftsführer u. a. finden unseren Masterplan hochinteressant. Soweit..

Bundesminister Clement bedankte sich für unser Schreiben und pflichtete uns in einigen Punkten unserer Analysen bei. Hier nur einige Auszüge aus dem Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit: … „Ihnen ist zuzustimmen, wenn Sie in Ihrer Analyse noch einen großen Widerspruch zwischen Arbeitsangebot, Erwerbslosenrate und Schattenwirtschaft konstatieren. Die Überwindung der hohen Arbeitslosigkeit ist derzeit die größte Herausforderung unserer Gesellschaft und damit für uns alle. Hier sind auch unkonventionelle Überlegungen gefragt. …“

„Ich habe allerdings Zweifel, ob sich Ihr Vorschlag in der beschriebenen Weise umsetzen lässt. Es ist sicher richtig, dass die Finanzbasis der kleinen und mittleren Unternehmen weiter gestärkt werden muss. Zu fragen ist aber, warum im Sinne des von Ihnen angesprochenen Solidargedankens hier ausschließlich von Arbeitslosigkeit Betroffene dazu einen Beitrag leisten sollen? Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Bezieher von Arbeitslosengeld keine Sozialleistung beziehen; sie erhalten eine Versicherungsleistung, für die sie durch Zahlung von Beiträgen in ihrem Arbeitsleben ein Rechtsanspruch erworben haben. Sie haben entsprechend dem Sozialgesetzbuch 3 zugleich Anspruch auf arbeitsmarktpolitische Leistungen nach dem Grundsatz von „Fördern und Fordern“, um schnellstmöglich wieder in den regulären Arbeitsmarkt eingegliedert zu werden.“

OPD-Anmerkung: Das Bundeswirtschaftsministerium würde gern noch mehr Opfer von der berufstätigen Bevölkerung verlangen. So lesen wir es heraus. Wir konzentrieren uns dagegen auf den arbeitsfähigen Teil der etwa acht Millionen Erwerbslosen in Deutschland. Eine gigantische Wachstumsreserve die seit Jahrzehnten brach liegt. Man verweist auf den Rechtsanspruch auf Arbeitslosengeld. Völlig unnötig. Der bleibt unangetastet bzw. erhalten. Niemand bekommt weniger Geld. Wir verweisen auf den Gesetzestext „Fördern und Fordern“ und auf den Solidargedanken unseres Gemeinwesens. Nach unserem Papier werden arbeitsfähige Erwerbslose sinnvoll (!) in die Wirtschaft integriert, ohne dabei finanzielle Einbusen hinnehmen zu müssen. Zudem haben viele Erwerbslose – mit unserer Konzeption – eine echte Chance, mittelfristig wieder einen Vollzeitarbeitsplatz zu finden.

Clement: „Es erscheint auch zweifelhaft, ob kleine und mittlere Unternehmen gewillt und in der Lage sind, Sozialleistungsempfänger (Arbeitslosenhilfe- und Sozialhilfeempfänger) in den von Ihnen beschriebenen Größenordnungen einzusetzen und zu qualifizieren mit dem Ziel, dass diese schnellstmöglich in den regulären Arbeitsmarkt integriert werden können.“

OPD-Anmerkung: Das Bundeswirtschaftsministerium zweifelt demnach an der Existenz der Schattenwirtschaft. Die ausufernden illegalen Arbeitsleistungen werden also von kleinen grünen Marsmännchen erledigt – nicht von einem Teil unserer zeitbegnadeten Erwerbslosen. Aha..
Und wir haben uns die 330 Milliarden €, die unsere Schattenwirtschaft pro Jahr sozialversicherungs- und steuerfrei erwirtschaftet, nur aus einem Überraschungs-Ei gefädelt. Danke Ferrero..

Natürlich ist kaum ein Unternehmen daran interessiert, Erwerbslose mit dem Ziel einzusetzen und zu qualifizieren, dass diese schnellstmöglich in den regulären Arbeitsmarkt integriert werden können. Das ist ja wohl klar. Der Mittelstand braucht bezahlbare Arbeitskräfte – fertig. Die Qualifizierung und Weiterbildung läuft doch automatisch, wenn Erwerbslose wieder im Arbeitsleben stehen. Die anderen Kollegen und sicher auch die Unternehmer/innen selbst, werden ihre neuen Mitarbeiter auf jeden Fall in die entsprechenden Arbeitsprozesse einführen bzw. anlernen.

Clement: „Die Resonanz der Unternehmen auf das Projekt dürfte im hohen Maße davon abhängen, ob sie benötigte Arbeitskräfte in entsprechender Struktur hinsichtlich Beruf/Qualifikation auf diesem Teilarbeitsmarkt vorfinden. Insofern haben eben nicht alle Arbeitgeber die gleichen Bedingungen, wie die von Ihnen unterstellt. Mitnahme- und Verdrängungseffekte wären vorprogrammiert.“

OPD-Anmerkung: Mit dieser Aussage stellt Clements Büro die bestehende und seit Jahrzehnten funktionierende Struktur der Schattenwirtschaft in Frage. Unternehmer bzw. Auftraggeber und benötigte – illegale – Arbeitskräfte haben sich längst gefunden. Im Ergebnis dessen kumuliert sich das Volumen der Schattenwirtschaft jährlich auf etwa 330 Milliarden € !!! Das ist eine Tatsache – ein unbestreitbarer, sogar messbarer Fakt. Dennoch fragt sich das Bundeswirtschaftsministerium, ob die Unternehmen „die benötigten Arbeitskräfte hinsichtlich Beruf/Qualifikation auf diesem Teilarbeitsmarkt vorfinden.“ ???

Clement: „Schließlich stellt sich die Frage nach dem Arbeitsverhältnis oder Sozialrechtsverhältnis der „400-Euro-Gesetz“-Beschäftigten. (Im Sozialrechtsverhältnis gilt kein Kündigungsschutz und folglich gibt es auch keine Kündigungsfristen).“

OPD-Anmerkung: Für uns stellt sich diese Frage nicht, weil es längst gängige Praxis bzw. Gesetz ist, dass z. B. Praktikanten, die im Sozialrechtsverhältnis stehen, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist in ein Vollzeitarbeitsverhältnis wechseln können. Die gleiche Praxis sehen wir bei der Umsetzung des „400-Euro-Gesetzes“ vor. Dennoch haben wir eine 14-tägige Kündigungsfrist angedacht, damit sich die Arbeitgeber angemessen auf die neue Situation einer fehlenden Arbeitskraft einstellen können.

OPD-Abschlusskommentar:

Wir sind schockiert, mit welcher Inkompetenz und Ignoranz das Bundeswirtschaftsministerium unser Land weiter in den Kollaps steuert. Anstatt der Wirtschaft und den Menschen echte Wachstumsimpulse – NEUE HOFFNUNG – und vor allem die so dringend benötigte Aufbruchsstimmung zu verschaffen, ergehen sich die Verantwortlichen in schädlichem Aktionismus und Tatenlosigkeit.

Talentlosigkeit ist entschuldbar, wenn man nichts mit sich anzufangen weiß, aber wer ein in sich stimmiges, logisch aufgebautes und vor allem finanzierbares Wachstumspapier – wie hier vorliegend – einfach ignoriert, während sich die Missstände im ganzen Land zum Himmel türmen, der hat sich selbst entehrt. …

Artikel 56/ Grundgesetz/ Amtseid der Bundesminister:

„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“

Danke für Ihre Aufmerksamkeit.