Denkfabrik für Weltverbesserer

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„Wenn ich König von Deutschland wär …“ (41)

6. Januar 2011

… würden heimlich durchgeführte DNA-Vaterschaftsanalysen nicht unter Strafe stehen. Die Ergebnisse heimlicher Vaterschaftstests sollten vielmehr als legitime Grundlage für einen Anfangsverdacht in einem gerichtlichen Anfechtungsprozess gelten. Jeder Vater sollte das Recht auf die Gewissheit haben, dass sein Kind auch von ihm gezeugt wurde.

Keine Mutter dürfe das Recht haben, sich einem Vaterschaftstest bzw. Vaterschaftsfeststellungsverfahren zu verweigern, wenn der als offiziell geltende Vater es wünscht. Auch rückwirkend sollte gelten, dass nur derjenige Unterhalt zu zahlen hat, der auch Vater bzw. biologischer Erzeuger eines Kindes ist.

Nach Inkrafttreten des neuen Gendiagnostikgesetzes vom Januar 2010, können Männer, die ohne schriftliche Einwilligung der betroffenen Mütter genetische Spuren (z.B. Abstriche der Mundschleimhaut auf der Zahnbürste oder einem Schnuller, Haarschuppen) testen lassen, mit einem Bußgeld von bis zu 5.000,- Euro belangt werden. Auch Labors, die eine solche Untersuchung vornehmen, müssen ab 31.01. 2010 mit einer Strafe rechnen. Was für ein Schwachsinn …

Das Verbot außerprozessualer Vaterschaftstests macht Mutter und Kind zu alleinigen Hütern der Vaterschaft. Darin sehen wir einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz der Verfassung.

Ein Vater, dem die Möglichkeit genommen wird, Zweifel an seiner Vaterschaft zu klären, wird sich nicht ohne Vorbehalt zu seinem Kind bekennen können. Die Nutznießer des neuen Gendiagnostikgesetzes sind nicht die Kinder, sondern charakterschwache Mütter, die mit dem Zustimmungsvorbehalt ein Instrument in die Hand bekommen, um die drohende Aufdeckung jahrelanger Lügen zu vereiteln. Ohne uns!

Dass durch die Zulassung “heimlicher” Tests das Grundrecht des Kindes auf informationelle Selbstbestimmung verletzt wird, sehen wir nicht, und wenn, so wäre die Verletzung durch das Grundrecht des Vaters auf Kenntnis seiner biologischen Vaterschaft gerechtfertigt.

Die Eckpunkte und Ausgestaltung einer Zulässigkeit privater Vaterschaftstests würden wir selbstverständlich auch unseren Landsleuten zur Diskussion und Lösungsfindung anheimstellen.

Mitdenken? Mitreden? Mitgestalten? Mitentscheiden? Bei uns ausdrücklich erwünscht!

So würde die OPD regieren, wenn sie „König von Deutschland“ wär.

(41 von 100)

6 Antworten bis jetzt ↓

  • 1 Christian // Jan 6, 2011 at 13:26

    Die meisten Väter, vor allem, wenn sie in sogenannten „geregelten Umständen“ in der Mitte des Lebens stehen, denken nicht daran, einen Vaterschaftstest durchzuführen. Aber manchmal hilft Klarheit und Wahrheit doch weiter.

  • 2 ERIC8 // Jan 6, 2011 at 14:01

    Nicht nur in diesem Punkt überragt ihr die regierenden Parteien um Längen. Meine Stimme ist Euch sicher!

  • 3 Allure // Jan 6, 2011 at 14:39

    Ich finde das Unterschieben eines Kuckuckskindes höchst verwerflich und stehe voll und ganz hinter den Ansichten, die im obigen Artikel vertreten werden.

    Die Regelungen des “neuen” Gendiagnostikgesetzes sind absolut unzumutbar und allerunterste Schublade. Damit wird der Betrug gedeckt und die Pfründe der teuren Gerichtsgutachter gesichert. Sieht ein bisschen wie Klientelpolitik aus. Hat nur noch niemand bemerkt.

  • 4 Stulle // Jan 6, 2011 at 15:46

    Daumen hoch!

  • 5 Morukdal // Jan 6, 2011 at 17:22

    Die entmündigten Väter…

    Völlig lebensfremd, Merkels Truppe. Ein Volksentscheid würde Aufschluss darüber geben, wie die Mehrheit der Deutschen darüber denkt. Aber soweit geht die schwarz-gelbe Versagertruppe nicht. Gäbe es die OPD noch nicht, bräuchten wir dringend eine DSDS-Casting-Show für hoffnungsvolle Nachwuchspolitiker.

  • 6 „Es ist relativ einfach die Welt zu verändern. Es ist nur nicht ganz billig …“ // Jun 18, 2011 at 17:22

    [...] Unterhalt zu zahlen hat, der auch Vater bzw. biologischer Erzeuger eines Kindes ist. Kapitel 41 würde durchgeplant und umgesetzt [...]

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