Denkfabrik für Weltverbesserer

Patrioten und Visionäre: Hier ist die Offensive Partei Deutschlands – OPD. / Die beste Partei der Welt!?

Denkfabrik für Weltverbesserer header image 2

„Wenn ich König von Deutschland wär …“ (49)

5. Februar 2011

… würden wir sogenannte Stalker oder Stalkerinnen deutlich früher aus dem Verkehr ziehen, als alle bisherigen Regierungen. Mehrmonatige oder gar mehrjährige Leidensgeschichten würde es bei uns definitiv nicht geben. Kein Stalking-Opfer müsste den Arbeitsplatz oder Wohnort wechseln, wenn die OPD „König von Deutschland“ wär, weil wir von Beginn an hart durchgreifen würden.

In Deutschland werden Jahr für Jahr Tausende zu Opfern von Stalkern. Ihnen wird per E-Mail, per Brief, per Telefon o. a. immer wieder aggressiv nachgestellt. Die Täter stehen nachts vor der Tür, beobachten, verfolgen. Sie verändern das Alltagsleben und die psychische Verfassung ihrer Opfer. Es gibt Fälle, in denen sich Stalking zu gewalttätigen Angriffen steigert, bis hin zu Tötungsdelikten. Hier müsste vom ersten Tag an entschlossen gehandelt werden, mit effektiven, die Opfer schützenden Maßnahmen.

Wer durch Psychoterror das Leben anderer schwerwiegend beeinträchtigt, riskiert seit 31. März 2007 bis zu fünf Jahre Haft, bei schweren Folgen bis hin zum Tod, bis zu zehn. Stalking ist ein Straftatbestand! Leider wurde das “Gesetz zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen” (§ 238 StGB) mit der heißen Nadel gestrickt. Unsere Politiker waren ja nicht einmal in der Lage, für Stalker oder Stalking eine rechtsverbindliche Definition zu schaffen.

Schon im ersten, schwammig formulierten Satz des § 238 StGB liegt der entscheidende Fehler: (1) „Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich …“

Besser wäre: (1) Wer einem Menschen – gegen seinen ausdrücklich erklärten Willen – unbefugt nachstellt, indem er beharrlich …

In der offiziellen präventivpolizeilichen Definition steckt der gleiche Fehler:

„Das beabsichtigte und wiederholte Verfolgen und Belästigen eines Menschen, so dass dessen Sicherheit bedroht und er in seiner Lebensgestaltung schwer wiegend beeinträchtigt wird.“

Besser wäre: „Das – gegen den ausdrücklich erklärten Willen – beabsichtigte und wiederholte Verfolgen und Belästigen eines Menschen, so dass dessen Sicherheit bedroht und er in seiner Lebensgestaltung schwer wiegend beeinträchtigt wird.“

Es kann doch nicht zuviel verlangt sein, dass jemandem, der einen anderen Menschen E-Mails, SMS, MMS oder Briefe schreibt, oder die räumliche Nähe eines anderen Menschen sucht, im Fall des Falles einmal unmissverständlich mitgeteilt wird, dass diese Annäherungs- und Kommunikationsversuche absolut unerwünscht sind.

Das gegenwärtige „Anti-Stalking-Gesetz“ ist ein Papiertiger.

Der zweite Fehler im schwammig formulierten § 238 des StGB, steckt im fünften Satz:

5. „eine andere vergleichbare Handlung vornimmt und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Soll mit diesen Schwachheiten eine Lebensgrundlage für Rechtsanwälte geschaffen werden, oder warum wird hier nicht Klartext geredet? Stalking-Opfer brauchen da schon etwas mehr in der Hand!

Unser Vorschlag: Eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung liegt vor, wenn

  1. die ausdrücklich widersprochene Kontaktaufnahme oder Belästigung länger als 20 Tage andauert,
  2. mehr als fünf unerwünschte Briefe; mehr als fünf unerwünschte Nachrichten auf dem häuslichen oder betrieblichen Anrufbeantworter oder der Handy-Mailbox; mehr als fünf unerwünschte SMS (MMS); mehr als fünf unerwünschte Faxnachrichten; mehr als fünf unerwünschte Geschenke; mehr als fünf Anrufe unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln; mehr als fünf rufschädigende Einträge in Foren, Blogs oder Gästebüchern, z. B. unter dem Namen des Opfers (Cyber-Stalking); mehr als fünf unerwünschte Besuche in der Nähe der Wohnung, des Arbeitsplatzes oder des Sportvereins; mehr als fünf Nachrichten-Zettel am Auto oder an der Wohnungstür (Fenster, etc.); mehr als zwei Sachbeschädigungen oder Beschmierungen an verschiedenen Tagen (in direktem Bezug zum Stalking-Opfer), gezählt worden.

Die Liste lässt sich gewiss noch vervollständigen, aber sie gibt doch wenigstens mal einen groben Anhaltspunkt, ab wann man ein Stalking-Opfer oder Stalker ist. Liegt eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung vor, muss darauf sofort reagiert werden, mit einem gerichtlich angeordneten Kontaktverbot, inkl. Unterlassungserklärung des Stalkers. Würde dagegen verstoßen werden, nur einmal, wäre dies eine Straftat. Danach sollte jeder Stalker ohne weitere Vorwarnung für drei Tage in eine vorbeugende Deeskalationshaft genommen werden, inkl. psychologischer Beratung. Jede Wette: 90 Prozent aller Stalker wären danach geheilt.

Bevor Stalking-Opfer in die soziale Isolation getrieben werden, ihren Seelenfrieden verlieren, psychische Erkrankungen erleiden oder sogar Arbeitsplatz und Freunde abhanden kommen, würden wir hartnäckigen Stalkern gewaltig auf die Füße treten. Aber hallo!

Wie hoch ist eigentlich der volkswirtschaftliche Schaden, wenn Stalking-Opfer nach psychischen Erkrankungen arbeitsunfähig werden? Inzwischen sind Tausende Strafverfahren an deutschen Gerichten nach § 238 eingeleitet worden. In Nordrhein-Westfalen führt die Kriminalstatistik für 2007 allein 4.429 Anzeigen wegen Stalkings, in Berlin 1.048, in Bayern 854, in Hamburg 418.

„Eine allgemein gültige Definition von Stalking gibt es bisher nicht;“ schreibt das Institut für Pädagogik und Psychologie an der Johannes Kepler Universität Linz. Was für ein Armutszeugnis für die Politik!

Unser Vorschlag für eine rechtsverbindliche Definition zum Stalking:

Stalking (deutsch: Nachstellung) ist das – gegen den ausdrücklich erklärten Willen – wiederholte (beharrliche) Belästigen, Überwachen, Umgarnen, Bedrängen, Verfolgen, Verleumden, Schikanieren, Terrorisieren oder Bedrohen einer Person, deren physische oder psychische Unversehrtheit dadurch unmittelbar, mittelbar oder langfristig bedroht und geschädigt werden kann.

Zur rechtssicheren Übermittlung einer ausdrücklich widersprochenen Kontaktaufnahme hat Rechtsanwalt Dr. Volkmar von Pechstaedt einige sinnvolle Ratschläge auf seiner Homepage veröffentlicht:

„Machen Sie dem Täter einmal – und möglichst nicht ein weiteres Mal – unmissverständlich (am besten schriftlich oder unter Zeugen) klar, dass keinen Kontakt zu/von ihm wünschen. Gehen Sie auf keine weiteren Annäherungsversuche (auch keine Entschuldigungen) des Täters ein. Achten Sie darauf, dass diese Willensäußerung beweisbar ist (z. B. durch Zeugen, schicken Sie Briefe per Einschreiben etc.)“

Die Eckpunkte und Ausgestaltung eines effektiveren Gesetzes zum Schutz vor Stalking würden wir selbstverständlich auch unseren Landsleuten zur Diskussion und Lösungsfindung anheimstellen.

Mitdenken? Mitreden? Mitgestalten? Mitentscheiden? Bei uns ausdrücklich erwünscht!

So würde die OPD regieren, wenn sie „König von Deutschland“ wär.

(49 von 100)

17 Antworten bis jetzt ↓

  • 1 K u. L. // Feb 5, 2011 at 23:10

    Jetzt reicht’s! Ab heute gibt es für uns nur noch die OPD. Hier werden dringend benötigte Lösungswege angeboten. DANKE!

  • 2 f. kegel // Feb 6, 2011 at 08:04

    Die meisten OpferAnwälte scheiterten an dem Passus, dass bei Stalking das Opfer in seiner Lebensführung schwerwiegend beeinträchtigt sein müsse. Dafür fehlt eine rechtssichere Definition. Was ist eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensführung? Genau! Viel zu schwammig formuliert!

  • 3 Sternenstaub-hilft // Feb 6, 2011 at 10:40

    Super Text!
    Das Gesetz ist nicht das was es verspricht !

  • 4 Charly // Feb 6, 2011 at 16:52

    Das sind Nägel mit Köpfen. Daumen hoch!

  • 5 parito d. // Feb 6, 2011 at 18:19

    Eine, den Kern treffende, brauchbare Stalking/Definition, die ich bisher nirgendwo finden konnte. Diesen König würde ich wählen. Sofort!!

  • 6 Waldläufer // Feb 6, 2011 at 19:01

    Ein wichtiges Thema, sehr gut abgehandelt.
    Daumen hoch!

  • 7 Wegelagerer // Feb 14, 2011 at 03:59

    Nägel mit Köpfen? Ich würde eher sagen kopflose Sargnägel…:

    http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=11493

    Das soll Gerechtigkeit sein?

    Da ist aber einer anderer Ansicht:

    http://forum.jurathek.de/showthread.php?t=125864

    Vielleicht ist ja das letzte Wort wirklich noch nicht gesprochen, was genau schwerwiegend ist oder sein soll…

    Jemand der asoziale Gesetze auch nicht gut findet!

  • 8 OPD. // Feb 14, 2011 at 09:41

    Lieber „Wegelagerer“,
    soweit wir den Fall aus unserer Sicht beurteilen können, sind Sie mit der Bewährungsstrafe noch sehr gut bedient. Sorry, aber wer selbst nach mehrmaligen Aufforderungen nicht von seiner „angebeteten“ Person ablässt, der ist ein Stalker. Die Briefkastenaktion und die ganzen Kurznachrichten (SMS) waren völlig überflüssig, weil unerwünscht bzw. strafbar.

  • 9 Wegelagerer // Feb 14, 2011 at 10:11

    Das ist keine „Strafe“, sondern potentielles „Entsorgen“…
    In meinen Augen „hyperbolisch“ im zweiten Wortsinn:
    http://www.zeno.org/Pierer-1857/A/Hyperbolisch

    Was sagt Ihr hierzu:
    http://www.anwalt.de/rechtstipps/stalking-keine-schwerwiegende-beeintraechtigung-trotz-belaestigung-per-sms-und-e-mails_013745.html

  • 10 OPD. // Feb 14, 2011 at 14:03

    Lieber „Wegelagerer“,
    nach unserem Rechtsempfinden ist das Urteil vom 22.03.2010, 529 Ds 26/10 (Amtsgericht Köln) ein krasses Fehlurteil! Wenn ein Angeklagter über einen mehrmonatigen Zeitraum immer wieder den Kontakt zum Opfer mittels SMS und E-Mails sucht und dabei auch eine zivilrechtliche Unterlassungsverfügung ignoriert, dann ist dies ein klarer Fall von Stalking.

    Wir sehen nicht ein, warum ein Stalking-Opfer die Telefonnummer oder E-Mail-Adresse wechseln soll, um dem Stalker den Kontakt zu erschweren. Das wäre nach unserer Ansicht eine unzumutbare Beeinträchtigung der Lebensführung, weil damit auch der soziale Kontakt zu Familienangehörigen, Freunden, Kunden und Bekannten erschwert würde. Für uns ist das kein „zumutbares Abwehrverhalten“.

    Leider waren die Dilettanten aus der Legislative nicht in der Lage, eine rechtsverbindliche Definition für eine „schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung“ zu entwerfen.

  • 11 Wegelagerer // Feb 14, 2011 at 17:58

    Ja, das stimmt allerdings, eine wirklich rechtverbindliche Definition fehlt völlig, und das ist unter anderem auch der Grund, warum da noch Nachbesserungsbedarf ist.
    Ich bin sogar der Meinung, daß diesbezüglich, und unter anderem zB auch zum Begriff der „Wahrnehmung berechtigter Interessen“ bei Einstweiligen Verfügungen nach dem Gewaltschutzgesetz von Staatsseite „Bürgerkommentare“ mit ausführlichen Erläuterungen, Beispielen und Begriffserklärungen ins Netz gestellt werden sollten.
    Denn wenn ich zB Arachnophobie hätte:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Arachnophobie
    dann könnte ich unter Umständen schon dann Panikattacken bekommen, wenn nur eine ganz kleine…. in der Ecke sitzt!

    So verschieden sind die Empfindungen der Menschen nun mal.
    Außerdem kommt es auch wirklich immer auf den Inhalt der Mails/SMS an, und auf den Gesamtzusammenhang. Da kann man auch nicht unbedingt sagen, ab 5 oder 8 oder 12…

    Wie wäre es zB, wenn die Mobilfunkanbieter zukünftig die Funktion anbieten, gewisse Nummern auf Knopfdruck zu sperren?
    Das würde einigen Ärger ersparen! Und bei Mails kann man ja eh schon Absender blockieren, soweit ich weiß.

    Ich finde es jedenfalls nicht richtig, jemanden der eigentlich wirklich nichts böses im Sinne hat, nach Strich und Faden zu kriminalisieren, das kann auch nicht die Lösung sein, die eine soziale Kompetenz und Verantwortung gegenüber den Mitmenschen repräsentiert!

    Anmerkung der Redaktion: Morgen bekommen Sie eine Antwort, lieber „Wegelagerer“.

  • 12 OPD. // Feb 15, 2011 at 18:17

    Lieber „Wegelagerer“, eine einstweilige Verfügung (Kontaktverbot etc.) ergeht ja meistens erst dann, wenn jemand einen anderen Menschen – gegen seinen Willen – beharrlich nachstellt. Ab da sind die „Spielregeln“ doch klar geregelt: Ein gerichtlich angeordnetes Kontaktverbot muss definitiv eingehalten werden. Da hilft es auch nicht, wenn die verschickten Kurznachrichten oder E-Mails nett gemeint waren. Kontaktverbot heißt Kontaktverbot. Punkt. Hier gibt es keinen Spielraum mehr.

    Manchmal setzt die Vernunft aus, wenn man „verknallt“ ist. Das ist bekannt. Aus diesem Grund würden wir hartnäckige Stalker auch blitzschnell in eine mehrtägige Deeskalationshaft nehmen und psychologisch betreuen. Von Mensch zu Mensch würden wir jedem Stalker bei intensiven Gesprächen klar machen, welche Gefahren und Konsequenzen durch Stalking entstehen können. Für beide Seiten …

  • 13 p2p // Feb 15, 2011 at 18:43

    @ OPD.

    Daumen hoch!

  • 14 Stalkator... (Spezialfall(e)) // Feb 15, 2011 at 22:34

    Wegelagerer als Anonymus gefällt mir nicht mehr, deswegen ab so fort vorläufig „Stalkator“!

    Oft heißt es zB auch, daß ein St… Macht über sein Opfer ausüben will. Aber in Wahrheit gibt er ja eigentlich mit jedem dokumentierbaren Verstoss gegen eine EV oder anderen ähnlichen Annäherungen und Handlungen ebensolche an sein Opfer ab, und liefert sich diesem ja fast schon Stück für Stück immer mehr aus…

    Was sagt Ihr zu diesem Aspekt?

    Außerdem: Ab wann ist man hartnäckig, geht es da um die Dauer, um die Intensität oder um beides in Kombination?
    Hat man denn nun ein berechtigtes Interesse einen öffentlichen Vortrag in einem großen Saal zu besuchen oder nicht?
    Was sind das für „Spielregeln“, wenn in dieser Form absoluter Mißbrauch mit ihnen getrieben wird?
    Hat ein eingeschriebener Student in Euren Augen ein berechtigtes Interesse, sein Institut zu betreten, oder nicht?

    Also, Deeskalationshaft, das kann ja eigentlich wirklich auch nur dann angemessen sein, wenn eine wirkliche Eskalation stattgefunden hat…

    Wenn jedenfalls „lediglich“ ein Briefkasten mit Bauschaum ausgeschäumt wurde, und ein Fahrrad versteckt wurde, dann reicht finde ich eigentlich auch eine ernsthafte Ermahnung und gut ist es…
    Außerdem, wenn ich schon von „Macht“ spreche, so eine EV im universitären Umfeld ist ja auch ein ganz erheblicher „Machtanspruch“, zumal dann, wenn man am selben Institut eingeschrieben ist, und dasselbe in dieser eingeschlossen wird, und insofern ist es irgendwie schon ein(e) „Spezialfall(e)“.

    Und besonders schlimm wird es dann, wenn vorher eben keine wirklich ausdrückliche Willenserklärung stattgefunden hat, und noch dazu erheblich entstellende, verzerrende und übertreibende Falschaussagen dazukommen…

    Psychologische Betreuung wäre jedenfalls erheblich angemessener gewesen als so ein Atomschlag oder Supergau…
    …zumal nach den letzten Vorfällen 7 Monate Frieden herrschten, bis zum „inszenierten Szenario“ (Hauptverhandlung).

    Enorm angemessen, wirklich, Hut ab vor der EMPATHIE.

  • 15 SuichSoique // Apr 29, 2011 at 12:32

    Gelöscht!

  • 16 Stalkator... (Spezialfall(e)) // Apr 30, 2011 at 11:00

    Hallolabodida!

    Wer hat hier was genau und warum genau zu gelöschtem Erklärtem als Ergänzung zu sagen oder
    gelöschtem Erklärtem nichts Neues hinzuzufügen?

    Was genau meinst Du mit „Gelöscht!“, Herr Sushi?

    Grüße STKT…

  • 17 „Es ist relativ einfach die Welt zu verändern. Es ist nur nicht ganz billig …“ // Jun 21, 2011 at 20:37

    […] machen, würden bei uns so hohe Geldstrafen bezahlen, dass denen schwarz vor Augen würde. Kapitel 49 würde durchgeplant und umgesetzt […]