„Wenn ich König von Deutschland wär …“ (46)

… gäbe es ein Sparpaket, das sich gewaschen hätte. Ein Sparpaket, das die Bezeichnung ausgeglichen, gerecht, sozial und nachhaltig verdienen würde. Wir leben auf Pump, haben mehr als zwei Billionen Euro Staatsschulden. Wie kann es dann sein, dass sich einige Staatsdiener/innen seit Jahrzehnten die Taschen voll stopfen?

Darf christliche, soziale, liberale oder grüne Politik so aussehen?

Warum dürfen die Chefs der IHK, der Handwerkskammern, der Krankenkassen, der Berufsgenossenschaften, der Gewerkschaften, der Wirtschaftsinstitute, der Abwasserzweckverbände, der Rentenversicherungen und die Führungsköpfe staatlicher Stiftungen, Behörden, Ämter, öffentlich rechtlicher Fernsehsender, jeden Monat mit teils fürstlichen Gehältern entlohnt werden, während durch unzählige Schulfenster der Wind pfeift und an tausenden Bildungseinrichtungen der Putz von den Wänden fällt?

Dürfen wir unseren Kindern und Enkelkindern, den nachfolgenden Generationen, solche gigantischen Schulden aufbürden? Wir denken nicht …

Wenn die OPD „König von Deutschland“ wär, würden wir – für vorerst drei Jahre – sämtliche Besoldungen, Gehälter, Löhne, aber auch Pensionen und Ruhegehälter, über der Summe von mtl. Netto 8.000 Euro einfrieren bzw. in der Staatskasse belassen. Niemand, der seinen Lebensunterhalt aus Steuern, Abgaben, Gebühren oder Beiträgen bestreitet, würde bei uns mehr als 8.000 Euro mtl. ausgezahlt bekommen. Nach drei Jahren kluger und nachhaltiger Reformpolitik würden wir uns die Zahlen nochmals ansehen und erneut entscheiden. So wie hier seit Jahrzehnten geprasst und verschwendet wird, so ginge es mit der OPD nicht weiter. Nicht mit uns!

Bei uns würde alles auf den Tisch kommen und ggf. neu überdacht werden. Jeden Fördertopf, jede Besoldungstabelle und jede Subvention würden wir uns sehr genau ansehen. Mehr als einen Blick würden wir auf das Vergütungssystem für außertariflich Beschäftigte der Bundesagentur für Arbeit werfen. Jährlich gestaffelter Bonus, Leistungszulagen oder die Größe von Dienstwagen wären bei uns an messbare Erfolge gebunden. Herausragende Leistungen sollten auch herausragend bezahlt werden, aber wie viele staatsdienstliche Nichtskönner, von Flensburg bis zum Bodensee, stopfen sich jeden Monat die Taschen voll, während Millionen Bürger/innen und Rentner/innen nicht einmal wissen, wie sie jeden Monat über die Runden kommen sollen.

Die Architektur und Ausgestaltung eines gerechten Sparpakets würden wir selbstverständlich auch unseren Landsleuten zur Diskussion und Lösungsfindung anheimstellen. Alles kann, nichts muss.

Mitdenken? Mitreden? Mitgestalten? Mitentscheiden? Bei uns ausdrücklich erwünscht!

So würde die OPD regieren, wenn sie „König von Deutschland“ wär.

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„Wenn ich König von Deutschland wär …“ (47)

… müssten alle Beamten der Gerichts-Poststellen – von Flensburg bis zum Bodensee – parallel zur Absendung sämtlicher Gerichtspost, jeden Empfänger gelber Briefe zusätzlich noch telefonisch darüber in Kenntnis setzen. Ein bisschen mehr Mitmenschlichkeit zwischen Staat (Beamten) und Bürgern würden wir uns wünschen. Mehr miteinander sprechen …

Es ist ja meist kein böser Wille wenn Menschen ihre Post ignorieren, nicht öffnen. Oftmals spielen persönliche, familiäre oder berufliche Schwierigkeiten eine große Rolle, wenn wichtige Briefe ungeöffnet in den Schubladen oder Schränken verschwinden. Diesen Menschen müsste geholfen werden, anstatt sie gleich zu bestrafen.

Ist es menschlich, wenn aus einem 15-Euro-Strafzettel am Ende die zehnfache Summe wird, nur weil der Empfänger seine Post nicht geöffnet hat? Wäre es wirklich zuviel verlangt, wenn Beamte der Gerichts-Poststellen die Empfänger zusätzlich noch telefonisch über den Inhalt wichtiger Gerichtspost informieren? Dafür, liebe Landsleute, sollte genügend Geld und Personal vorhanden sein, weil es helfen würde, weniger Menschen noch weiter ins Unglück zu stürzen.

Ob Vorladungen, Gerichtstermine, Urteilsverkündungen, Abmahnungen, Pfändungsbeschlüsse, Zwangsvollstreckungen, Räumungsklagen etc. pp., der Staat sollte hier mehr Verantwortungsgefühl und Mitmenschlichkeit zeigen, viel öfter das Gespräch mit den Bürger/innen suchen, bevor „mit Kanonen auf Spatzen geschossen“ wird.

Der Vorgang zwischen der Düsseldorfer Euroweb Internet GmbH und dem Berliner Webdesigner René Walter (Nerdcore.de) hat uns zu diesem Beitrag inspiriert. Zum Thema Abmahnungen werden wir noch gesondert etwas schreiben. Nur vorab soviel: Bevor in unserem Land irgendeine kostenpflichtige Abmahnung rausgehen darf, sollte das Gespräch gesucht werden (müssen).

Die Eckpunkte und Ausgestaltung eines menschlicheren Umgangs zwischen Staat und Bürgern würden wir selbstverständlich auch unseren Landsleuten zur Diskussion und Lösungsfindung anheimstellen. Alles kann, nichts muss.

Mitdenken? Mitreden? Mitgestalten? Mitentscheiden? Bei uns ausdrücklich erwünscht!

So würde die OPD regieren, wenn sie „König von Deutschland“ wär.

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„Wenn ich König von Deutschland wär …“ (48)

… würde jeder Bürger von Geburt an Organspender sein, wenn er oder die entsprechenden Erziehungsberechtigten vorher keinen ausdrücklichen Widerspruch dagegen eingelegt hätten. Einige Menschen lehnen die Organspende aus persönlichen, ethischen oder religiösen Gründen ab. Das ist zu respektieren.

Über 12.000 Schwerkranke warten in Deutschland auf ein Spenderorgan. Jeden Tag sterben 3 Menschen, weil es nicht genug Spender gibt. Im Jahre 2007 konnten nur 4.885 Organe transplantiert werden. Die Kluft zwischen dem Bedarf an Organen und den realisierten Transplantationen ist groß.

Würde nicht jeder Schwerkranke nach dem lebensrettenden Organ eines Spenders greifen wollen, wenn dies die letzte Rettung wäre? Wir würden ein Gesetz mit einer Widerspruchsregelung wie z.B. in Österreich; Luxemburg; Portugal; Slowenien; Ungarn; Polen; Tschechien oder Spanien entwerfen, damit mehr Schwerkranken in Deutschland geholfen werden kann.

Um vorsätzliche Missbräuche nahezu ausschließen zu können, müsste die Feststellung des Hirntods durch mindestens drei unabhängige Ärzte erfolgen, die über eine mehrjährige Erfahrung in der Intensivbehandlung von Patienten mit schweren Hirnschädigungen verfügen. Zudem dürften diese Ärzte nicht dem Entnahme- oder Transplantationsteam angehören. Einen Staatsanwalt würden wir ebenso mit in die Entscheidung einbinden. Extra angereiste Ärzte würden eine angemessene Aufwandsentschädigung + Reisekosten vom Spenderempfänger oder den jeweiligen Angehörigen erhalten, wenn die sich das leisten könnten. Andernfalls sollte die Krankenkasse oder der Staat diese Kosten übernehmen.

Wer die Organspende – aus welchen Gründen auch immer – zu Lebzeiten ablehnt, seine Gewebe und Organe nach dem Tod lieber verbrennt oder in einem Sarg verrotten lässt, anstatt damit neues Leben zu ermöglichen, würde unter unserer Führung auch kein Organ oder Gewebe bekommen, wenn es die Situation erfordert. Klarer Fall!

Die Eckpunkte und Ausgestaltung einer neuen Organspenderegelung würden wir selbstverständlich auch unseren Landsleuten zur Diskussion und Lösungsfindung anheimstellen, mit anschließendem Volksentscheid.

Mitdenken? Mitreden? Mitgestalten? Mitentscheiden? Bei uns ausdrücklich erwünscht!

So würde die OPD regieren, wenn sie „König von Deutschland“ wär.

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„Wenn ich König von Deutschland wär …“ (49)

… würden wir sogenannte Stalker oder Stalkerinnen deutlich früher aus dem Verkehr ziehen, als alle bisherigen Regierungen. Mehrmonatige oder gar mehrjährige Leidensgeschichten würde es bei uns definitiv nicht geben. Kein Stalking-Opfer müsste den Arbeitsplatz oder Wohnort wechseln, wenn die OPD „König von Deutschland“ wär, weil wir von Beginn an hart durchgreifen würden.

In Deutschland werden Jahr für Jahr Tausende zu Opfern von Stalkern. Ihnen wird per E-Mail, per Brief, per Telefon o. a. immer wieder aggressiv nachgestellt. Die Täter stehen nachts vor der Tür, beobachten, verfolgen. Sie verändern das Alltagsleben und die psychische Verfassung ihrer Opfer. Es gibt Fälle, in denen sich Stalking zu gewalttätigen Angriffen steigert, bis hin zu Tötungsdelikten. Hier müsste vom ersten Tag an entschlossen gehandelt werden, mit effektiven, die Opfer schützenden Maßnahmen.

Wer durch Psychoterror das Leben anderer schwerwiegend beeinträchtigt, riskiert seit 31. März 2007 bis zu fünf Jahre Haft, bei schweren Folgen bis hin zum Tod, bis zu zehn. Stalking ist ein Straftatbestand! Leider wurde das „Gesetz zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen“ (§ 238 StGB) mit der heißen Nadel gestrickt. Unsere Politiker waren ja nicht einmal in der Lage, für Stalker oder Stalking eine rechtsverbindliche Definition zu schaffen.

Schon im ersten, schwammig formulierten Satz des § 238 StGB liegt der entscheidende Fehler: (1) „Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich …“

Besser wäre: (1) Wer einem Menschen – gegen seinen ausdrücklich erklärten Willen – unbefugt nachstellt, indem er beharrlich …

In der offiziellen präventivpolizeilichen Definition steckt der gleiche Fehler:

„Das beabsichtigte und wiederholte Verfolgen und Belästigen eines Menschen, so dass dessen Sicherheit bedroht und er in seiner Lebensgestaltung schwer wiegend beeinträchtigt wird.“

Besser wäre: „Das – gegen den ausdrücklich erklärten Willen – beabsichtigte und wiederholte Verfolgen und Belästigen eines Menschen, so dass dessen Sicherheit bedroht und er in seiner Lebensgestaltung schwer wiegend beeinträchtigt wird.“

Es kann doch nicht zuviel verlangt sein, dass jemandem, der einen anderen Menschen E-Mails, SMS, MMS oder Briefe schreibt, oder die räumliche Nähe eines anderen Menschen sucht, im Fall des Falles einmal unmissverständlich mitgeteilt wird, dass diese Annäherungs- und Kommunikationsversuche absolut unerwünscht sind!

Das gegenwärtige „Anti-Stalking-Gesetz“ ist ein Papiertiger.

Der zweite Fehler im schwammig formulierten § 238 des StGB, steckt im fünften Satz:

5. „eine andere vergleichbare Handlung vornimmt und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Soll mit dieser wachsweichen Formulierung eine Lebensgrundlage für Rechtsanwälte geschaffen werden, oder warum wird hier nicht Klartext geredet? Stalking-Opfer brauchen da schon etwas mehr in der Hand!

Unser Vorschlag: Eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung liegt vor, wenn

  1. die ausdrücklich widersprochene Kontaktaufnahme oder Belästigung länger als 20 Tage andauert,
  2. mehr als fünf unerwünschte Briefe; mehr als fünf unerwünschte Nachrichten auf dem häuslichen oder betrieblichen Anrufbeantworter oder der Handy-Mailbox; mehr als fünf unerwünschte SMS (MMS); mehr als fünf unerwünschte Faxnachrichten; mehr als fünf unerwünschte Geschenke; mehr als fünf Anrufe unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln; mehr als fünf rufschädigende Einträge in Foren, Blogs oder Gästebüchern, z.B. unter dem Namen des Opfers (Cyber-Stalking); mehr als fünf unerwünschte Besuche in der Nähe der Wohnung, des Arbeitsplatzes oder des Sportvereins; mehr als fünf Nachrichten-Zettel am Auto oder an der Wohnungstür (Fenster, etc.); mehr als zwei Sachbeschädigungen oder Beschmierungen an verschiedenen Tagen (in direktem Bezug zum Stalking-Opfer), gezählt worden.

Die Liste ließe sich gewiss noch vervollständigen, aber sie gibt doch wenigstens mal einen groben Anhaltspunkt, ab wann man ein Stalking-Opfer oder Stalker ist. Liegt eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung vor, muss darauf sofort reagiert werden, mit einem gerichtlich angeordneten Kontaktverbot, inkl. Unterlassungserklärung des Stalkers. Würde dagegen verstoßen werden, nur einmal, wäre dies eine Straftat. Danach sollte jeder Stalker ohne weitere Vorwarnung für drei Tage in eine vorbeugende Deeskalationshaft genommen werden, inkl. psychologischer Beratung. Jede Wette: 90 Prozent aller Stalker/innen wären danach geheilt.

Bevor Stalking-Opfer in die soziale Isolation getrieben werden, ihren Seelenfrieden verlieren, psychische Erkrankungen erleiden oder sogar Arbeitsplatz und Freunde abhanden kommen, würden wir hartnäckigen Stalkern gewaltig auf die Füße treten.

Wie hoch ist eigentlich der volkswirtschaftliche Schaden, wenn Stalking-Opfer nach psychischen Erkrankungen arbeitsunfähig werden? Inzwischen sind Tausende Strafverfahren an deutschen Gerichten nach § 238 eingeleitet worden. In Nordrhein-Westfalen führt die Kriminalstatistik für 2007 allein 4.429 Anzeigen wegen Stalkings, in Berlin 1.048, in Bayern 854, in Hamburg 418.

„Eine allgemein gültige Definition von Stalking gibt es bisher nicht;“ schreibt das Institut für Pädagogik und Psychologie an der Johannes Kepler Universität Linz. Welch ein Armutszeugnis für die Politik!

Unser Vorschlag für eine rechtsverbindliche Definition zum Stalking:

Stalking (deutsch: Nachstellung) ist das – gegen den ausdrücklich erklärten Willen – wiederholte (beharrliche) Belästigen, Überwachen, Umgarnen, Bedrängen, Verfolgen, Verleumden, Schikanieren, Terrorisieren oder Bedrohen einer Person, deren physische oder psychische Unversehrtheit dadurch unmittelbar, mittelbar oder langfristig bedroht und geschädigt werden kann.

Zur rechtssicheren Übermittlung einer ausdrücklich widersprochenen Kontaktaufnahme hat Rechtsanwalt Dr. Volkmar von Pechstaedt einige sinnvolle Ratschläge auf seiner Homepage veröffentlicht:

„Machen Sie dem Täter einmal – und möglichst nicht ein weiteres Mal – unmissverständlich (am besten schriftlich oder unter Zeugen) klar, dass keinen Kontakt zu/von ihm wünschen. Gehen Sie auf keine weiteren Annäherungsversuche (auch keine Entschuldigungen) des Täters ein. Achten Sie darauf, dass diese Willensäußerung beweisbar ist (z. B. durch Zeugen, schicken Sie Briefe per Einschreiben etc.)“

Die Eckpunkte und Ausgestaltung eines effektiveren Gesetzes zum Schutz vor Stalking würden wir selbstverständlich auch unseren Landsleuten zur Diskussion und Lösungsfindung anheimstellen. Alles kann, nichts muss.

Mitdenken? Mitreden? Mitgestalten? Mitentscheiden? Bei uns ausdrücklich erwünscht!

So würde die OPD regieren, wenn sie „König von Deutschland“ wär.

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„Wenn ich König von Deutschland wär …“ (50)

… würden wir der Effizienz der Bundes-Agentur für Arbeit (ARGE) auf die Sprünge helfen. Der Saftladen gehört einmal kräftig durchgeschüttelt und auf den Kopf gestellt.

Zuallererst sollte es eine ehrliche Statistik geben, damit man mit dem richtigen Zahlenwerk hilfreiche Strategien entwickeln kann, die mehr Menschen zeitnah in Lohn und Brot bringen. Jeder arbeitsfähige Hartz-IV-Empfänger, der seinen Lebensunterhalt nicht selbst zu erwirtschaften in der Lage ist, oder trotz Arbeit noch aufstocken muss, gehört in die Arbeitslosenstatistik und aktive Vermittlung, damit er im Fall der Fälle von einem Arbeitgeber gefunden werden kann, der einen (Tarif-)Lohn zahlt, von dem ein Arbeitnehmer gut leben kann.

Wer Hartz-IV-Empfänger aus der Arbeitslosen-Statistik streicht, weil diese Menschen gerade an einer Maßnahme, Weiterbildung oder Umschulung teilnehmen, oder einen Ein-Euro-Job verrichten, betrügt diese Menschen um ihre Zukunftschancen und die Öffentlichkeit um den wahren Stand der Dinge. Das würde bei uns nicht laufen! Jeder, der Arbeit sucht, selbst wenn er kein ALG I, ALG II oder ALG III etc. bezieht, gehört in die Datenbanken der ARGEn, damit potentielle Arbeitgeber eine größtmögliche Auswahl haben. Selbst schwer vermittelbare oder kranke Arbeitslose, sogar die Menschen, die mit ihrem (unterbezahlten) Job nicht zufrieden sind, oder Jugendliche, die keinen Job haben, aber eine Lehrstelle suchen, gehören in die Datenbanken der ARGEn!

Wie verblendet müssen Politiker sein, die Arbeitslose oder schlecht bezahlte, unzufriedene Arbeitnehmer, auf der Suche nach gut oder besser bezahlten Arbeitsplätzen, Steine in den Weg legen? Je mehr ein Arbeitnehmer verdient, umso höher sind doch die eingenommenen Lohnsteuern, Rentenversicherungs- und Sozialversicherungsbeiträge. Unvernünftige Republik Deutschland. Wir werden schlecht regiert!

An den Grundstrukturen der 176 Agenturen für Arbeit, mit ihren 605 Geschäftsstellen in ganz Deutschland, würden wir vorerst nichts ändern, um die örtliche Erreichbarkeit für die Kunden zu sichern. Mehr als ein Auge hätten wir allerdings auf deren Haushaltstreue (Verwaltungskosten) und Effizienz. Unzählige (Sinnlos-)Maßnahmen und Weiterbildungsförderungen stellen nämlich oftmals nur eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die 96.300 Mitarbeiter/innen der größten Behörde Deutschlands dar. Hier könnten jedes Jahr Milliarden eingespart werden, mit dem Motto: Vermitteln statt Weiterbilden!

Die ineffiziente Bundesagentur für Arbeit (BA), einer der größten Arbeitgeber des Bundes, müsste mal kräftig entstaubt und wachgerüttelt werden. Wuchernde Bürokratie und Überregulierung sind die Feinde des Fortschritts. Wenn die OPD König von Deutschland wär, würde der Vermittlungsprozess am Arbeitsmarkt beschleunigt und passgenauer organisiert werden. Jeder Arbeitgeber bekäme die Möglichkeit, unbürokratisch in direkten Kontakt mit Arbeit suchenden Erwerbslosen und ihren betreuenden Arbeitsvermittlern – in den Jobcentern der ARGEn – zu treten, weil unter jedem anonymisierten Kompetenzprofil eines Arbeitsuchenden auch die Telefonnummern und E-Mail-Adressen für eine schnelle Kontaktaufnahme stehen würden.

Die Internetseiten der ARGEn und Jobcenter sind wenig benutzerfreundlich bis verwirrend aufgebaut. Man hat fast den Eindruck, dass Arbeitslose gar nicht schnell vermittelt, sondern nur verwaltet werden sollen. Auf die Startseiten gehören unserer Ansicht nach zwei herausgehobene Suchfelder, ähnlich wie bei einer Suchmaschine:

  1. Sie suchen Arbeit oder möchten Ihre Arbeitslosigkeit anzeigen?
  2. Sie sind Arbeitgeber und suchen neue Mitarbeiter, Aushilfen, Lehrlinge etc.?

Wäre ein direkter Kontakt zwischen Arbeitgeber und Arbeitsuchenden möglich, würden viele Erwerbslose deutlich schneller wieder in Lohn und Brot kommen. Davon sind wir überzeugt. Ein arbeitsloser Koch, Krankenpfleger oder Tischler würde sich bestimmt freuen, wenn am Samstagnachmittag oder Sonntagabend ein interessierter Arbeitgeber anrufen würde, um ein persönliches Vorstellungsgespräch zu vereinbaren. Oft würde nämlich der persönliche Eindruck von der Lernbereitschaft und dem Engagement der Arbeitssuchenden einen Arbeitgeber überzeugen, ihm auch bei mangelnder fachlicher Qualifikation eine Chance zu geben bzw. eigenständig fortzubilden. Dies ist aber seit Jahrzehnten ausdrücklich nicht vorgesehen und kann nur auf dem informellen Wege erfolgen. EIN RIESEN FEHLER!

Aufgeregten Datenschützern sei gesagt, dass Arbeitsuchende ihre privaten Telefonnummern nicht unbedingt angeben müssen, falls sie Einwände haben. In solchen Fällen könnten die ARGEn jedem Arbeitsuchenden ein preisgünstiges Handy mit einer Telefonkarte zur Verfügung stellen, mit der man selbst nicht telefonieren- nur angerufen werden kann. Selbst das würde sich am Ende für alle rechnen. Für Arbeitsuchende genauso, wie für Arbeitgeber und die Wirtschaft. Das ganze Gemeinwesen würde davon profitieren, wenn Arbeitsuchende schneller in eine neue Beschäftigung vermittelt werden.

Die Regierenden scheinen manchmal zu vergessen, dass uns (dem Steuerzahler) der Moloch Bundesagentur für Arbeit jährlich 54 Milliarden Euro (2010) kostet. Finanziert vor allem durch Sozialversicherungsbeiträge. Diese werden je zur Hälfte von den Arbeitnehmern und Arbeitgebern eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses erbracht. Abweichend von diesem Versicherungsprinzip erhält die BA jährlich einen Betrag aus den Mehrwertsteuereinnahmen des Bundes, im Jahr 2009 waren dies mehr als 7,7 Milliarden Euro. Würden Erwerbslose schneller in eine neue Beschäftigung vermittelt werden, könnten sogar die Beiträge zur Sozialversicherung – die Lohnnebenkosten – gesenkt werden. Vielleicht sogar die Mehrwertsteuer. Das wäre dann „mehr Netto vom Brutto“ für alle Arbeitnehmer/innen. Alles würde besser werden, wenn die OPD am Ruder wäre!

Abschließend noch drei Worte zum teils unsäglichen Maßnahme-Unsinn der BA. Erst letzte Woche erzählte uns ein langjähriger Freund (Hartz-IV-Empfänger), dass er zuerst ein halbes Jahr lang „aktiviert“ werden müsse, bevor er „Bürgerarbeit“ machen darf. Der Mann ist über 58, hat eine langjährige Lebenspartnerin, hat drei Kinder großgezogen, ein Haus gebaut, umsorgt zahlreiche Tiere, ein Auto, und war früher mal selbstständiger Bauunternehmer, bis ihn die schlechte Zahlungsmoral einiger Großkunden in die Insolvenz getrieben hat. Und dieser Mann soll erstmal ein halbes Jahr lang über eine Maßnahme der ARGE „aktiviert“ werden? Kostbare Steuer-Milliarden werden seit Jahrzehnten für solchen Unsinn vergeudet, während woanders jeder Euro fehlt. Mit der „Bürgerarbeit“ wird es genauso laufen, wie mit ABM und Ein-Euro-Jobs: Privatwirtschaftlichen Unternehmen werden Aufträge entzogen.

Der Königsweg wäre die Vermittlung und Integration aller erwerbsfähigen Transferleistungsempfänger/innen in die Wirtschaft. Aber das haben wir ja schon an dieser Stelle ausführlich dargelegt.

Die Eckpunkte und Ausgestaltung aller hier dargelegten Reformideen würden wir selbstverständlich auch unseren Landsleuten zur Diskussion und Lösungsfindung anheimstellen. Alles kann, nichts muss.

Mitdenken? Mitreden? Mitgestalten? Mitentscheiden? Bei uns ausdrücklich erwünscht!

So würde die OPD regieren, wenn sie „König von Deutschland“ wär.

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